Kindersexpuppen: Debatte um ein kontroverses Verbot

Zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gibt es die Möglichkeit, Sexpuppen zu erwerben, die in vielfältigen Ausführungen existieren – männlich, weiblich und auch in kindlichen Varianten, letztere überwiegend in Asien. Solche Puppen können zwar nicht den Wunsch nach einer emotionalen Nähe zu einem Kind ersetzen, das man liebt, jedoch eine alternative Ausdrucksmöglichkeit bieten. Tatsächlich berichten Besitzer solcher Puppen, dass sie nicht nur körperliche Befriedigung, sondern auch eine tiefe emotionale Bindung zu ihrer Puppe entwickelt haben. Für viele Betroffene stellen diese Puppen einen Weg dar, ihre Neigung gesetzeskonform auszuleben.

 

Wissenschaftliche Perspektiven und Kritik

 

Prof. Klaus M. Beier, Gründer des Netzwerks „Kein Täter werden“, äußerte sich in einem Interview kritisch zur Nutzung solcher Puppen. Seiner Ansicht nach könnten diese Puppen die Verhaltenskontrolle der Betroffenen untergraben und risikoreiche Verhaltensmuster verstärken, was die Wahrscheinlichkeit von Übergriffen auf Kinder erhöhen könnte. Diese Einschätzung wird von vielen Fachleuten jedoch nicht geteilt. Die These, dass bestimmte Verhaltensweisen durch Simulation eintrainiert werden, erinnert an frühere Debatten über Egoshooter und deren vermeintlichen Einfluss auf Gewaltbereitschaft. Heute ist wissenschaftlich weitgehend geklärt, dass gewalthaltige Videospiele nur in Ausnahmefällen mit einer erhöhten Aggressionsneigung korrelieren. Ebenso gibt es keinen gesicherten Hinweis darauf, dass der Umgang mit Puppen zwangsläufig die Gefahr eines realen Übergriffs erhöht.

 

Die gesetzliche Entwicklung

Ungeachtet der kontroversen Fachmeinungen hat der Gesetzgeber am 1. Juli 2021 den Besitz von Kindersexpuppen unter Strafe gestellt. Dieses Gesetz wurde maßgeblich von moralischer Empörung und gesellschaftlichem Ekel vor Pädophilie getragen. Kritiker bemängeln, dass hier weniger wissenschaftliche Erkenntnisse als vielmehr emotionale Reflexe den Ausschlag gegeben haben. Zudem besteht die Befürchtung, dass das Verbot negative Nebenwirkungen haben könnte: Die Kriminalisierung von Menschen, die sich für einen legalen Umgang mit ihrer Sexualität entschieden haben, könnte nicht nur ihre psychische Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch das Risiko tatsächlicher Übergriffe erhöhen.

 

Potenzielle Folgen des Verbots

 

Das Verbot könnte paradoxerweise genau das Gegenteil dessen bewirken, was es zu erreichen versucht:

 

  • Gefahr steigender Übergriffe: Durch die Eliminierung eines legalen Ventils könnten Betroffene verstärkt in eine Situation der Selbst- oder Fremdgefährdung geraten.
  • Kriminalisierung von Betroffenen: Menschen, die bislang eine gesellschaftsverträgliche Lösung gefunden haben, werden durch das Verbot stigmatisiert und kriminalisiert.
  • Zunahme von Statistiken: Die steigende Zahl an erfassten Straftaten könnte dazu genutzt werden, weitere Gesetze zu legitimieren, die Pädophile zusätzlich entrechten und verfolgen.

 

Fazit

Während das Verbot von Kindersexpuppen auf den ersten Blick wie ein konsequenter Schritt zum Kinderschutz erscheint, wirft es bei näherer Betrachtung erhebliche Fragen auf. Es bleibt unklar, ob die kriminalpolitischen Maßnahmen tatsächlich zur Reduktion von Übergriffen führen oder ob sie vielmehr eine Eskalation begünstigen. Eine sachliche und evidenzbasierte Auseinandersetzung ist daher dringend notwendig, um einerseits Kinder zu schützen und andererseits nicht neue Probleme zu schaffen.

 

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